Anmeldung, Abmeldung, Buchung,
Vertrag
Ein Formular können
Sie hier
downloaden Ihnen gerne zu!
www.Reitschule-Pegasus.co
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der
Kursteilnehmer oder Reitschüler den Abschluss zur
Buchung des Reitkurses / Reitstunde verbindlich an.
Der Vertrag kommt durch mündliche oder
schriftliche Bestätigung zustande, die der
Veranstalter dem Kursteilnehmer unverzüglich
zukommen lässt.
Für
Zehnerkarten gebuchte Reitstunden gilt folgendes:
Zehnerkarten sind Ermäßigung- Karten im Sinne des
BGB (
Bürgerliches Gesetzbuch )
Diese verfallen nach der Frist von 1 Jahr.
Des Weiteren sind sie
Personengebunden und nicht übertragbar.
Reitstunden, die nicht mindestens
24 Stunden vorher abgesagt
werden, müssen voll entrichtet werden!
Für einzeln
gebuchte Reitstunden gilt folgendes:
Reitstunden, die nicht mindestens 24
Stunden vorher abgesagt werden, müssen
voll entrichtet werden!
Die Reitstunden müssen vor Antritt
bezahlt werden.
Für
Voltigieren gilt folgendes
Die Gebühr für das
Voltigieren wird per Lastschrift eingezogen.
Sollte dies nicht erwünscht sein, fällt
eine Bearbeitungsgebühr von 7,- € pro Monat an an.
Bei nicht eingelöste Lastschriften wird eine
Regressgebühr von 10,- € erhoben.
Bei Austritt
aus dem Voltigierbetrieb muss die Abmeldung
mindestens 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
Kündigungen
sind nur zum Quartalsende möglich
Der Voltigierbetrieb gilt nicht als Kurs.
Zahlungen -
Auslandzahlungen
Die
Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der
Zahlungseingänge.
Die Kursgebühr wird am
ersten Kurstag direkt nach
dem Einführungsgespräch in Groß Eichen
ausschließlich in bar kassiert.
Bei Überweisung der Restzahlung muss diese vor
Kursbeginn auf unserem
Konto eingegangen sein.
Bei Kursteilnahme aus dem Ausland muss die komplette
Kursgebühr
provisionsfrei 14 Tage vor Kursbeginn auf unserem
Konto eingegangen
sein, andererseits wird der Kursplatz vergeben.
Rücktritt
des Teilnehmers bei Kursen
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von
der Buchung zurücktreten.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten
ist der Zugang der
schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss
während der
Bürozeit (Mo-Fr 8.30 Uhr - 18.00 Uhr) per Brief,
oder E- Mail vorliegen.
Die Kosten
betragen:
Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20.
Tag vor Kurs-/ Seminarbeginn
werden 50%, vom 20. bis 10. Tag 65%, vom 10. bis 4.
Tag 80% und ab
dem 3. Tag 100% der Kurs-/ Seminargebühren
einbehalten bzw. nachgefordert.
Nimmt ein Kursteilnehmer oder Reitschüler an
Reitstunden die Leistungen oder
Teile davon nicht in Anspruch,
so besteht für den nicht genutzten Teil kein
Anspruch auf Rückvergütung
DENKEN Sie bitte an die Reiseabbruchversicherung!
Bis zum Beginn des
Kurses kann der Kursteilnehmer einen
Ersatzteilnehmer
stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen
Mitteilung an den Veranstalter. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Abtretende dem Veranstalter
als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und
die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungs-
Änderungen oder Absagen
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-
pro Person. Sorgt der
Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir
eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 50,-.
Kann der Kursteilnehmer
sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten
Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den
Veranstalter keine
Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der
Teilnehmer aus diesem
Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann,
ist er berechtigt von dem
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die
Bedingungen wie bei Rücktritt.
Rücktritt
und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten
oder zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines
Kurses/Seminars ungeachtet
einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt
ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei
Kursbeginn nicht komplett
gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen
Fällen den Anspruch auf
den vollen Veranstaltungspreis vor.
Bis
3 Wochen vor Kursbeginn oder 2 Wochen vor
Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann,
weil z.B. die festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen
Fällen wird der Teilnehmer
schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in
Kenntnis gesetzt und
die Anzahlung wird umgehend erstattet.
Rücktritt auf Grund
höherer Gewalt:
Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer
höheren Gewalt, z. B. Epidemien, hoheitlichen
Anordnungen
(Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder
gleichwertigen Fällen
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so sind beide Vertragspartner
berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich
in solchen Fällen um Ersatzpferde.
Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt
dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten
unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.
Rücktritt auf Grund
von Geschäftsumzug oder Geschäftsauflösung:
Werden Kurse oder
Reitstunden infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbaren
Ereignissen, z. B. Geschäftsumzug oder Auflösung,
Dauernder Krankheit, Umzug der
Geschäftsräume mehr als 25 km
erheblich erschwert,
so gelten unsere
Rücktrittsbedingungen/-kosten.
Für mitgebrachte
Sachen wird keine Haftung übernommen!!!
In den
Kursen und Reitstunden besteht absolute Helmpflicht
!!!
Reiter oder
Reiterinnen, die sich weigern, einen Helm zu tragen,
können an
den Reitstunden aus Sicherheitsgründen nicht
teilnehmen. Die Kursgebühr
wird in diesem Falle nicht erstattet, siehe
Rücktrittsbedingungen.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass
er das spezielle Risiko,
das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt !
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