Reitsportclub - Pegasus Mücke
                               Ausbildung nach der klassischen Reitlehre
                                                     
Wenn Reiten zur Kunst und Perfektion wird
                 
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Geschäftsbedingungen
Anmeldung, Abmeldung, Buchung, Vertrag  
Ein Formular können Sie hier downloaden  Ihnen gerne zu!
 
www.Reitschule-Pegasus.co
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kursteilnehmer oder Reitschüler den Abschluss zur Buchung des Reitkurses / Reitstunde verbindlich an. Der Vertrag kommt durch mündliche  oder schriftliche Bestätigung zustande, die der Veranstalter dem Kursteilnehmer unverzüglich zukommen lässt.

Für Zehnerkarten gebuchte Reitstunden gilt folgendes:
Zehnerkarten sind Ermäßigung- Karten im Sinne des
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Diese verfallen nach der Frist von 1 Jahr.
Des Weiteren sind sie Personengebunden und nicht übertragbar.
Reitstunden, die nicht  mindestens 24 Stunden vorher abgesagt
werden, müssen voll entrichtet werden!

Für einzeln gebuchte Reitstunden gilt folgendes:
Reitstunden, die nicht  mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen  
voll entrichtet werden!


Die Reitstunden müssen vor Antritt bezahlt werden.

Für Voltigieren gilt folgendes

Die Gebühr für das Voltigieren wird  per Lastschrift eingezogen. Sollte dies nicht erwünscht sein, fällt
eine Bearbeitungsgebühr von 7,- € pro Monat an an. Bei nicht eingelöste Lastschriften wird eine
Regressgebühr von 10,- € erhoben.

Bei Austritt aus dem Voltigierbetrieb  muss die Abmeldung
mindestens 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
Kündigungen sind nur zum Quartalsende möglich
Der Voltigierbetrieb gilt nicht als Kurs.

Zahlungen - Auslandzahlungen

Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Kursgebühr  wird am ersten Kurstag direkt nach
dem Einführungsgespräch in Groß Eichen  ausschließlich in bar kassiert.
Bei Überweisung der Restzahlung muss diese vor Kursbeginn auf unserem
Konto eingegangen sein.

Bei Kursteilnahme aus dem Ausland muss die komplette Kursgebühr
provisionsfrei 14 Tage vor Kursbeginn auf unserem Konto eingegangen
sein, andererseits wird der Kursplatz vergeben.

Rücktritt des Teilnehmers bei Kursen
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten.
Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der
schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss während der
Bürozeit (Mo-Fr 8.30 Uhr - 18.00 Uhr) per Brief,  oder E- Mail vorliegen.

Die Kosten betragen:
Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20. Tag vor Kurs-/ Seminarbeginn
werden 50%, vom 20. bis 10. Tag 65%, vom 10. bis 4. Tag 80% und ab
dem 3. Tag 100% der Kurs-/ Seminargebühren einbehalten bzw. nachgefordert.
Nimmt ein Kursteilnehmer oder Reitschüler an Reitstunden die Leistungen oder
Teile davon nicht in Anspruch,
so besteht für den nicht genutzten Teil kein
Anspruch auf Rückvergütung

DENKEN Sie bitte an die Reiseabbruchversicherung!

Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer
stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter
als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungs- Änderungen oder Absagen
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der
Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 50,-.

Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten
Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine
Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem
Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet
einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett
gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf
den vollen Veranstaltungspreis vor.

Bis 3 Wochen vor Kursbeginn  oder  2 Wochen vor Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer
schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und
die Anzahlung wird umgehend erstattet.

Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
Wird ein Kurs  infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höheren Gewalt, z. B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen
(Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner
berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde.
Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten
unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.

Rücktritt auf Grund von Geschäftsumzug oder Geschäftsauflösung:
Werden Kurse oder Reitstunden infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren
Ereignissen, z. B. Geschäftsumzug oder Auflösung, Dauernder Krankheit, Umzug der
Geschäftsräume mehr als 25 km
erheblich erschwert, so gelten unsere
Rücktrittsbedingungen/-kosten.

Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen!!!

In den Kursen und Reitstunden besteht absolute Helmpflicht !!!
Reiter oder Reiterinnen, die sich weigern, einen Helm zu tragen, können an
den Reitstunden aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen. Die Kursgebühr
wird in diesem Falle nicht erstattet,  siehe Rücktrittsbedingungen.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko,
das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt !

Gerichtsstand  Giessen

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